Betriebshaftpflichtversicherung Kino

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Kinos hält Sie frei von Ansprüchen Dritter. Dabei zahlt sie nicht nur die geltend gemachten Ansprüche, sondern wehrt für Sie auch unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).

Typische Haftpflichtfälle in der Kino-Praxis gehen von einfachen Reinigungskosten für Kleidung z.B. durch verschmierte Sitze mit Salsasoße bis hin zu aufwendigen Heilkosten durch Stürze von Kinogästen über unbeleuchtete Stufen.

Häufig kann die Privathaftpflicht für Sie und Ihre Familie für einen geringen Beitrag oder kostenfrei mit eingeschlossen werden.